RECHTSANWALT ONUR U. ÖZATA

Bundesweite Strafverteidigung & Opfervertretung

KOSTEN

Kosten im Strafrecht

 

Von besonderer Bedeutung ist es für den Mandanten, die Kosten einer Beauftragung eines Strafverteidigers abschätzen zu können. Viele meiden die Beauftragung eines Strafverteidigers, weil sie keine Vorstellung über die anfallenden Gebühren haben.

 

Hinweis: Eine angemessene und erfolgversprechende Strafverteidigung kostet Zeit, und Zeit kostet natürlich Geld. Es ist für den Strafverteidiger daher oberste Pflicht, sich intensiv mit der Akte und seinem Mandanten zu befassen, um z.B. bestmöglich vorbereitet in die Hauptverhandlung gehen zu können.

 

Nichtsdestotrotz ist es auch für den Strafverteidiger zunächst schwierig den Umfang und die Kosten des Verfahrens zu konkretisieren, weil eine Einschätzung des Verfahrens in den meisten Fällen erst mit der Akteneinsicht des Rechtsanwalts vorgenommen werden kann.

Im Strafverfahren ergibt sich die Höhe der Gebühren, die der Strafverteidiger verlangen kann, aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Vergütungsvereinbarung zwischen Strafverteidiger und Mandant

 

Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren kann ich mit Ihnen auch eine Vergütungsvereinbarung (“Honorarvereinbarung”) abschließen. Die häufigsten Varianten sind die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars.

Es wird in der Strafverteidigung überwiegend eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten abgeschlossen.

 

Kosten und Gebühren im Zivilverfahren

 

Die Berechnung des Rechtsanwaltshonorars bemisst sich stets nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Entscheidend für die Höhe des Honorars sind der Gegenstandswert und die Gebühren, die durch die Tätigkeit anfallen. Darüber hinaus kann der Rechtsanwalt die Gebühren, die für eine Erstberatung veranschlagt werden, frei mit dem Mandanten vereinbaren.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen und wurde Ihnen durch den Versicherer bereits die Deckungszusage erteilt, entstehen für Sie grundsätzlich keine weiteren Kosten. Ich übernehme für Sie den gesamten Telefon- und Schriftverkehr, der mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erforderlich ist.

 

Prozesskostenhilfe

 

Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. Die Prozesskostenhilfe trägt das Land Berlin.

 

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Rechtsanwalt Onur U. Özata

Winterfeldtstraße 1

10781 Berlin - Schöneberg

 

 

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